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FAQ 1: Was leisten Qualitätslogos wie afgis oder HON auf Gesundheitswebseiten derzeit und gibt es Qualitätssiegel an denen ich eindeutig erkenne kann, ob eine Gesundheitsinformation auf einer Website inhaltlich richtig ist?

Kurzantwort: Nein. Sie können allenfalls Hinweise geben, eine Garantie sind sie nicht.

Hintergrund: Die derzeitigen Qualitätssiegel im Zusammenhang mit Online-Gesundheitsinformationen besiegeln bzw. überprüfen maximal die Einhaltung formaler Kriterien wie 'Werden Quellen genannt?', 'Steht ein Datum da?', 'Gibt es Angaben zum Autor?' oder 'Ist Inhalt und Werbung getrennt?' Eine inhaltliche Prüfung der Inhalte findet nicht statt.

Die bekanntesten Qualitätssiegel für Gesundheitsinformationen im deutschsprachigen Raum sind HON (Health On the Net Foundation) und afgis (Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem e.V.).

Bei HON unterwirft sich der Betreiber einem Verhaltenscodex und '… respektiert und anerkennt die 8 Prinzipien* des "HON CodeVerhaltenskodex" (HONcode)…'. Dieser Kodex ist sehr gut und geschickt formuliert und man unterwirft sich damit einigen sehr wichtigen Regeln. Wenn man diese nicht nur buchstaben- sondern auch inhaltsgetreu einhält, ist die Chance, dass dabei eine recht gute Gesundheitsinformation herauskommt ziemlich hoch. Eine Garantie ist es nicht. Das Verfahren ist international verbreitet und kostenlos durchführbar. Jährlich findet eine Wiederholungsprüfung auf die Kriterien statt. Der Kodex und seine 8 Prinzipien wurden erstmals 1996 publiziert und sind seit 1997 unverändert.

Bei afgis wurde ein Prüfkriterienkatalog entwickelt, bei dem der Anbieter einen (recht langen) Fragebogen ausfüllt und Afgisprüfer dann die Richtigkeit der Angaben überprüfen. Praktisch daran für den Nutzer, er kann diesen Fragebogen einsehen (durch Klick auf das afgis-Logo des geprüften Webangebots) und findet schnell und strukturiert Angaben zur Finanzierung und Sponsoren, ausführliche Informationen zum Anbieter, Angaben zum Datenschutz und zur Qualitätssicherung und zu Kooperationen. Die Prüfung ist kostenpflichtig und es gibt eine jährliche Erweiterung oder Verschärfung der Kriterien. Afgis ist derzeit auf Deutschland beschränkt.

Ein Beispiel für die Grenzen dieser (formalen) Siegel
Die Grenzen der derzeitigen Qualitätssiegel zeigt ein konkretes Beispiel (dieses wurde willkürlich ausgewählt, weitere Beispiele gäbe es viele): www.alzheimerinfo.de ist ein Gesundheitsportal, das von der pharmazeutischen Industriefirma Merz betrieben wird und sowohl das HON- als auch das afgis-Siegel trägt. Eine der wichtigen Forderungen sowohl von HON als auch von afgis 'Strikte Trennung von Werbeinhalt und redaktionellem Inhalt'. Diese Trennung ist (sonst wäre vermutlich auch das Siegel nicht verliehen worden) formal richtig: Zitat auf Alzheimerinfo.de 'Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus Merz-eigenen Mitteln. Sie wird nicht durch Werbung finanziert.' (http://www.alzheimerinfo.de/metadata/nutzungshinweise/  14.7.2009)

Es gibt tatsächlich keine Werbung auf dieser Webseite. Die Frage ist aber, ob die Mittel für die Webseite (die sicherlich aufgrund der Aufmachung und des hohen redaktionellen Aufwandes nicht als gering einzuschätzen sind und vermutlich im höheren 5 stelligen Bereich liegen dürften) aus einem Werbebudget von MERZ heraus gezahlt werden? Dann wäre die richtige Frage also nicht 'Wird die Seite durch Werbung finanziert?' Sondern ist sie im direkten oder indirekten Sinne Werbung?

Denn Merz hat das Medikament AXURA® (Wirkstoff: Memantin) in ihrem Portfolio. Laut Arzneiverordnungsreport 2008 (Seite 1019)



wurde damit in 2007 ein Umsatz von 54,387 Mio. Euro erzielt.

Die Wirkung des Mittels - wie folgende Quellen zeigen - ist zumindest nicht unumstritten:

Vor diesem Hintergrund etwas überraschend die Empfehlungen zur (medikamentösen) Therapie auf der Webseite: http://www.alzheimerinfo.de/therapie/medikamentoes/
'Zur medikamentösen Behandlung der Alzheimer-Demenz stehen zwei Arzneimittelgruppen zur Verfügung, die die bei Demenzen gestörten Botenstoffe Glutamat und Acetylcholin positiv beeinflussen.' Dann wird als erstes 'Memantine' ausführlich beschrieben (3 Absätze) und dann kurz auf Acetylcholinesterase-Hemmer eingegangen (1 Absatz). Eine Erwähnung kritischer Stimmen zu der Therapie mit Memantinen erfolgt nicht.

Abschließende Bewertung: Die Informationen auf www.alzheimerinfo.de (als hier vorgestelltes Beispiel einer qualitätsbesiegelten Gesundheitsinformation) sind sicherlich auf der Basis von wissenschaftlichen Informationen entstanden. Trotzdem macht es für ein Wirtschaftsunternehmen wie eine Pharmafirma keinen Sinn, ein Krankheitsbild ausführlich zu beleuchten für das es nicht auch (medikamentöse) Interessen sprich Produkte bereit hält. An den entscheidenden Punkten wie Nebenwirkungen, andere medikamentöse oder auch nichtmedikamentöse Behandlungsmethoden können Informationen oder Formulierungen 'weicher' ausfallen, manche Informationen nicht vollständig erwähnt oder zumindest in der Reihenfolge (oder der Inhaltstiefe) gewichtet werden. Denn vom Betreiberstandpunkt aus verständlich und legitim (schließlich wird die Webseite von Merz bezahlt) ist es kontraproduktiv den eigenen Produktabsatz zu gefährden. Die Informationen sind also oft schön und gut verständlich aufgearbeitet, spiegeln aber nicht unbedingt den aktuellen und vollständigen Stand der Wissenschaft dar und sollten daher mit Vorsicht und weiteren Recherchen abgesichert werden.


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Seite erstellt am: 17.09.2009 15:59:00, zuletzt geändert am: 18.09.2009 12:50:00
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